Gemeinde Fahrdorf
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Fahrdorf ist eine ehrenamtlich verwaltete Gemeinde am südlichen Ufer der Schlei in landschaftlich sehr reizvoller Lage. Zur dänischen Grenze sind es ca. 38 km, zur Nord- und Ostsee jeweils 30 – 40 km, nach Hamburg rund 130 km. Sie erreichen Fahrdorf über die Autobahn A7 Abfahrt Schleswig/Jagel, die B77 Richtung Schleswig, dann die Abfahrt zur B76 Richtung Eckernförde/Kiel.
Der 2.533 Einwohner zählende Ort hat einen kleinen Ortsteil Namens "Loopstedt", der an dem Haddebyer Noor gegenüber der ehemaligen Wikingersiedlung "Haithabu" liegt. Die Gemeinde ist eine beliebte Wohngemeinde mit einem Gewerbegebiet und einem Einkaufszentrum.
Das Wappen der Gemeinde zeigt in Silber über blau-silbernen Wellen einen roten Fährkahn, der oben mit einer roten Signalbake besteckt ist. Diese besteht aus einem Mast, der an der Spitze einen kugelförmigen Korb trägt. Den Mast überdecken zwei gekreuzte rote Ruder.
Bürgermeister der Gemeinde ist Frank Ameis, Bremland 7, 24857 Fahrdorf.
Sollten Sie Fragen zu Fahrdorf haben, können Sie ihn über Tel.: 04621 30 26 30, E-Mail: .de oder über das Amt Haddeby Tel.: 04621 389-0 erreichen.
Aktuelle Meldungen
Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl 2025 gesucht
(12. 11. 2024)
Es zeichnet sich ab, dass die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfinden wird.
Für die Gemeinden im Amt Haddeby suchen wir freiwillige Wahlhelfer/innen, die Lust haben, am Wahltag mitzuwirken.
Melden Sie sich gerne unter um Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen oder rufen Sie uns gerne an (04621/389-25).
Für den ehrenamtlichen Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50€ gewährt.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Amt Haddeby
Gemeindewahlleiter
SG 1.1 öffentliche Sicherheit/Wahlen
Tel. 04621/389-25
Foto: Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl 2025 gesucht
Austausch der Kaminöfen
(14. 10. 2024)
Ende der Übergangsfrist für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Mit den Regelungen der 1. BImSchV soll der Einsatz von Feuerungsanlagen effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden. Für die Umsetzung dieser Vorschrift gelten in Bezug auf bereits errichtete Feuerstätten für feste Brennstoffe verschiedene Übergangsfristen, die in § 25 und § 26 BImSchV festgeschrieben sind. Mit dem 31.12.2024 endet die letzte Frist für Anlagen, die bis einschließlich 21.03.2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, um die in der 1.BImSchV festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Ein Nachweis hierüber kann der Eigentümer bei Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine sogenannte Typprüfungsmessung einer Schornsteinfegerin oder eines Schornsteinfegers erbringen. Ob Ihr Ofen geeignet ist, über den 31.12.2024 unverändert weiterbetrieben zu werden, wurde Ihnen bereits durch Ihre Bezirksschornsteinfegerin (BSF) bzw. ihren Bezirksschornsteinfeger (BSF) mitgeteilt. Außerdem können Sie dieses im Internet unter www.cert.hki-online.de/de/home ermitteln.
Erbringen Sie einen solchen Nachweis nicht gegenüber Ihrer bzw. Ihrem örtlich zuständigen BSF, muss die Einzelfeuerungsanlage bis zum 31.12.2024 mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
Von dieser Regelung sind ausgenommen:
1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
2. offene Kamine nach § 2 Nummer 12 der 1. BImSchV,
3. Grundöfen nach § 2 Nummer 13 der 1. BImSchV,
4. Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie
5. Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber der bzw. dem BSF glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die bis zum 21.03.2010 eingemauert wurden, sind bis zum 31.12.2024 mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten.
Die bzw. der BSF überprüft, ob Ihre Feuerungsanlage für feste Brennstoffe die jeweils geltenden Grenzwerte einhält. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Foto: Austausch der Kaminöfen
NEU: Bei Umzug den neuen Wohnsitz online an- oder ummelden – Seien Sie einer der Ersten!
Der neue Onlinedienst, die sogenannte eWA (elektronische Wohnsitzanmeldung) ist in Schleswig-Holstein zur Nutzung freigegeben worden und kann genutzt werden.
Wir, die Amtsverwaltung Haddeby haben den Dienst implementiert.
Wir suchen Personen, die in eine Gemeinde unseres Amtes umziehen (alleiniger Umzug oder Familienumzug)
und in der Amtsverwaltung vor Ort die Anmeldung oder Ummeldung Online über ihr eigenes Smartphone vornehmen möchten.
Holen Sie sich einen Termin und vermerken Sie in der Information, dass Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) nutzen möchten.
Ihr Vorteil: Sie werden bei dem Vorgang unterstützt
Wohnsitz Online anmelden
Kein Warten; bequem von zuhause
Was brauche ich?
Smartphone NFC-fähig
(alternativ ein PC mit einem USB-Kartenlesegerät)Die Bescheinigung Ihrer Anschrift durch Ihren Vermieter
„Wohnungsgeberbescheinigung“Ihren Personalausweis (mit Online-Ausweisfunktion)
Ihren PIN-Brief vom Personalausweis mit vorläufiger Transport-PIN
Was ist zu tun?
Herunterladen der Ausweis-APP des Bundes
In der App die Online-Ausweisfunktion freischalten
individuelle PIN festlegenBUND-ID oder Servicekonto-ID registrieren
(sofern schon eins vorhanden ist, entfällt dieser Schritt)
Öffnen der Website www.wohnsitzanmeldung.de
Mit der Bund-ID oder dem Servicekonto-ID anmelden
Die erforderlichen Angaben eintragen
Die Wohnungsgeberbescheinigung hochladen
Nach Bearbeitung durch Ihr Einwohnermeldeamt (ca. 1-2 Werktage)
erhalten Sie eine eMail. Über den enthaltenen Link können Sie Ihre Meldebestätigung herunterladen und die auf Ihrem Personalausweis gespeicherte Anschrift ändern.Die Bundesdruckerei sendet Ihnen dann per Post einen Adress-Aufkleber.
Diesen kleben Sie auf Ihren Personalausweis.
Verlängerte Bearbeitungszeit bei Reisepässen
(08. 07. 2024)
Aktuell kann es bei der Ausstellung von Reisepässen bundesweit zu Verzögerungen kommen.
Grund dafür sind die anhaltend hohen Bestellzahlen bei der Bundesdruckerei.
Bitte planen Sie für einen neuen Reisepass eine Bearbeitungszeit von mindestens 6-8 Wochen ein.
Andernfalls kann es dazu kommen, dass Ihr Reisepass nicht rechtzeitig ankommt oder Sie einen Express-Reisepass (32€ Zuschlag) beantragen müssen.
Foto: Verlängerte Bearbeitungszeit bei Reisepässen
Anliegen können nur noch mit vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden
(17. 06. 2024)Ab sofort können Ihre Anliegen für die Sachgebiete Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt und Standesamt nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Sie finden diesen Service unter Schnellzugriff & häufig gesucht:
oder unter diesem Link:
Online Terminvereinbarung (cleverq.de).
Außerdem besteht die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung unter der 04621/389-0.