Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Suche nach einem Träger für den Betrieb der Schulbetreuung in Fahrdorf

24. 03. 2023

Veröffentlichung                                                                 

Amt Haddeby

SG 1.2 Zentrale/Bildung

Panellenweg 5

24866 Busdorf

 

Interessensbekundungsverfahren nach § 13 KiTaG

 

Die Standortgemeinde Fahrdorf im Amt Haddeby sucht für den Betrieb der Schulbetreuung in der Form eines Hortes einen neuen Träger. Zwei Hortgruppen befinden sich aktuell im Bedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg. Der Träger wird zum 01.08.2023 gesucht. Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Übernahme der Trägerschaft endet mit Ablauf des 16.04.2023.

 

Rahmendaten

 

Standort

24857 Fahrdorf, Dorfstraße 97

Gruppenart

Hort

Anzahl Hortgruppen

3

Wünschenswerte Betreuungszeiten

Frühbetreuung (vor dem Schulbeginn)

Spätbetreuung (nach der Schulzeit)

1. Abschnitt KiTa-Bedarfsplan

01.08.2023

 

Verfahrensablauf

Sofern Sie Interesse haben, die Trägerschaft des Hortes in Fahrdorf zu übernehmen und damit die Voraussetzungen des 1. Abschnittes des KiTa-Bedarfsplanes zu erfüllen, richten Sie die Bekundung bitte schriftlich bis zum 16.04.2023 an

 

Gemeinde Fahrdorf

c/o Amt Haddeby

SG 1.2 Zentrale Dienste/Bildung

Panellenweg 5

24866 Busdorf

 

Nach Ablauf der Frist wird die Gemeindevertretung Fahrdorf in ihrer Sitzung über die Anträge entscheiden. Es wird mit der Interessensbekundung empfohlen, als Einrichtungsträger direkt den Antrag zur Aufnahme in den 2. Abschnitt des KiTa-Bedarfsplanes mit zu beantragen. Die Gemeinde leitete dann alle Anträge mit einer Stellungnahme und der Auswahlentscheidung an den Kreis Schleswig-Flensburg, Sachgebiet KiTa und Tagespflege, weiter.

 

Die Betriebserlaubnis wäre dann in einem weiteren Schritt bei der KiTa-Heimaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.